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EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO für fantos Kunden

1.   GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

2.   DAUER DER VEREINBARUNG

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist gemäß mindestens 4 Wochen vor Vertragsauslauf gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. 

3.   PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

4.   ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

LAGE ./1 – TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

VERTRAULICHKEIT
INTEGRITÄT
VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

VERFAHREN ZUR REGELMÄẞIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG